Kleinfahrzeuge bei Nacht

Du lernst, wie du Kleinfahrzeuge bei Nacht an wenigen Lichtbildern unterscheidest: Segelfahrzeug mit Rundumlicht und Handlampe, Segelboot mit laufendem Motor, schleppendes oder geschlepptes Kleinfahrzeug und motorisierte Kleinfahrzeuge mit Topplicht und Seitenlichtern.

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Segellicht und Handlampe

Ein unter kann nachts auf einer Binnenschifffahrtsstraße ein weißes Rundumlicht im Topp führen. Dieses Licht macht das Fahrzeug sichtbar, verrät aber allein noch wenig über die Segelstellung. Wenn sich andere Fahrzeuge nähern, hilft die weiße Handlampe: Sie macht die sichtbar und damit das als solches besser erkennbar.
  • Bei Annäherung anderer Fahrzeuge wird die weiße Handlampe zweckmäßigerweise benutzt, indem du die eigenen anleuchtest.
  • Die sind die größte erkennbare Fläche; angeleuchtet zeigen sie dem anderen Fahrzeug, dass dort ein unter fährt.
  • Das Wasser anzuleuchten liefert keine sichere Fahrzeugerkennung, und das heranfahrende Fahrzeug direkt anzuleuchten kann blenden.
  • Die Handlampe nur nach oben zu halten ist schwächer als das Anleuchten der , weil die Form des eigenen Fahrzeugs dabei kaum sichtbar wird.
Kleinfahrzeug unter Segel mit Rundumlicht und Handlampe auf die eigenen Segel

Motor an Bord bei Nacht

Sobald bei einem segelnden der Motor angeworfen wird, verändert sich die Einordnung. Für andere Verkehrsteilnehmer ist dann wichtig, dass dieses Fahrzeug Maschinenkraft nutzt und damit wie ein motorisiertes manövrieren kann. Das Lichtbild muss deshalb zusätzliche Seitenlichter zeigen.
  • Wenn ein unter mit weißem Rundumlicht im Topp den Motor anwirft, müssen zusätzlich Seitenlichter unmittelbar nebeneinander oder in einer einzigen Laterne gesetzt werden.
  • Kein weiteres Licht zu setzen wäre falsch, weil andere dann nicht erkennen, dass Maschinenkraft im Spiel ist.
  • Ein weißes Funkellicht oder ein zweites weißes gehört nicht zu dieser Situation.
  • Ein Lichtbild mit Zweifarbenlaterne und bedeutet ein mit Maschinenantrieb.
Segelboot mit laufendem Motor und motorisiertes Kleinfahrzeug bei Nacht

Schleppen und Kuppeln

Beim Schleppen musst du zwei Rollen trennen. Eine Einheit zieht aktiv, die andere läuft passiv mit. Genau deshalb darfst du das Lichtbild des Zugfahrzeugs nicht automatisch auf das geschleppte Fahrzeug übertragen.
Längsseits gekuppelt
Längsseits gekuppelte Kleinfahrzeuge liegen seitlich verbunden nebeneinander und bewegen sich als gemeinsame Einheit.
  • Ein unter Motor, das ein anderes ohne Maschinenantrieb schleppt, führt die Lichter eines Kleinfahrzeugs mit Maschinenantrieb.
  • Ein geschlepptes führt ein weißes Rundumlicht; nachts nur ein weißes Rundumlicht führen in Fahrt geschleppte oder längsseits gekuppelte Kleinfahrzeuge.
  • Zwei weiße Lichter übereinander, ein weißes Funkellicht oder ein zweites weißes gehören nicht zu diesen Kleinfahrzeugfällen.
Geschleppte und längsseits gekuppelte Kleinfahrzeuge mit weißem Rundumlicht

Kreuzende motorisierte Kleinfahrzeuge

Ein Nachtbild entscheidet oft zuerst die Fahrzeugart und erst danach die Ausweichregel. Bei einem unter im musst du deshalb zuerst lesen, ob das andere Lichtbild zu einem motorisierten gehört.
  • Bei dem Nachtbild an im spitzen Kreuzungswinkel bedeutet das Lichtbild ein mit Maschinenantrieb.
  • Ausweichpflichtig ist in dieser Situation das mit Maschinenantrieb; das wird nicht allein deshalb ausweichpflichtig, weil es das andere Fahrzeug an sieht.
  • Fähren, Schubverbände und geschleppte Kleinfahrzeuge haben eigene Nachtbilder; ein einzelnes kreuzendes mit Maschinenantrieb liest du an der Kombination aus gerichteten Seitenlichtern und Maschinenlicht.
  • Von achtern erkennst du ein mit Maschinenantrieb ebenfalls, wenn das Fahrzeug eine Zweifarbenlaterne und ein führt.
Illustration

Einzelnes weißes Licht

  • Wenn ein Fahrzeug nachts entgegenkommt und nur ein weißes Licht führt, bedeutet dieses Licht hier ein ohne Maschinenantrieb.
  • Das einzelne weiße Licht ist von einem motorisierten zu trennen, weil beim Motorboot zusätzlich die Maschinenlicht-Logik mit und Seitenlichtern auftaucht.
  • Sobald ein den Motor nutzt, wird es für die Lichterführung wie ein motorisiertes Fahrzeug behandelt; dann reicht ein einzelnes weißes Licht nicht als vollständiges Nachtbild.
  • Für die Sortierung reicht das einzelne weiße Licht nur bei Fahrzeugen ohne Maschinenantrieb oder bei geschleppten beziehungsweise längsseits gekuppelten Kleinfahrzeugen.
Ein einzelnes weißes Licht als Kleinfahrzeug ohne Maschinenantrieb

Verwechslungen vermeiden

Bei Nachtbildern wirken ähnliche Lichtwörter schnell austauschbar. Entscheidend ist aber die Rolle des Fahrzeugs: segelnd, motorisiert, schleppend, geschleppt oder ohne Maschinenantrieb.
Typischer Fehler
Ein geschlepptes bekommt die komplette Lichtführung eines motorisierten Kleinfahrzeugs.
Richtig gedacht
Das ziehende unter Motor führt Motorboot-Lichter; das geschleppte führt ein weißes Rundumlicht.
Typischer Fehler
Das Lichtbild eines motorisierten Kleinfahrzeugs macht automatisch das ausweichpflichtig.
Richtig gedacht
Wenn ein unter und ein mit Maschinenantrieb kreuzen, ist in dieser Prüfungssituation das motorisierte ausweichpflichtig.
  • Handlampe bei Segelboot: eigene anleuchten, nicht Wasser, nicht anderes Fahrzeug und nicht nur nach oben.
  • Motor angeworfen: Seitenlichter unmittelbar nebeneinander oder in einer einzigen Laterne ergänzen.
  • Schleppen: Zugfahrzeug mit Maschinenantrieb bleibt motorisiert; geschlepptes zeigt weißes Rundumlicht.
  • Kreuzendes Lichtbild mit Maschinenantrieb: zuerst als Motor- erkennen, dann die Ausweichpflicht daraus ableiten.

Zusammenfassung

  • Bei einem unter mit weißem Rundumlicht im Topp wird die weiße Handlampe bei Annäherung anderer Fahrzeuge zweckmäßigerweise auf die eigenen gerichtet.
  • Wenn bei diesem segelnden der Motor angeworfen wird, müssen Seitenlichter unmittelbar nebeneinander oder in einer einzigen Laterne gesetzt werden.
  • Ein unter Motor, das ein anderes ohne Maschinenantrieb schleppt, führt die Lichter eines Kleinfahrzeugs mit Maschinenantrieb.
  • Ein geschlepptes führt ein weißes Rundumlicht; geschleppte oder längsseits gekuppelte Kleinfahrzeuge in Fahrt führen nachts nur ein weißes Rundumlicht.
  • Ein Nachtbild mit Zweifarbenlaterne und bedeutet ein mit Maschinenantrieb.
  • Wenn ein unter nachts von einem mit Maschinenantrieb gekreuzt wird, ist das motorisierte ausweichpflichtig.
  • Ein entgegenkommendes Fahrzeug mit nur einem weißen Licht bedeutet in dieser Einheit ein ohne Maschinenantrieb.

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