Fahrwasserbegriffe

Diese Einheit baut die Grundsprache der Wasserstraße auf: Wann ein Fahrzeug rechtlich „in Fahrt“ ist, wie sich Fahrwasser und Fahrrinne unterscheiden und wie „zu Berg“, Uferseiten und Bergfahrt gelesen werden.

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Die Sprache der Wasserstraße

Viele spätere Regeln setzen voraus, dass du dieselben Begriffe wie die Binnenschifffahrtsregeln verwendest. „In Fahrt“, „“, „Fahrrinne“, „zu Berg“ und „rechtes Ufer“ sind keine Alltagssprache, sondern festgelegte Orientierungshilfen.
Der Nutzen ist praktisch: Wenn zwei Personen auf demselben Fluss über rechtes Ufer, Fahrrinne oder Bergfahrt sprechen, müssen beide dieselbe Richtung und denselben Bereich meinen. Sonst kann aus einer eigentlich einfachen Anweisung eine gefährliche Fehlinterpretation werden.

Wann ein Fahrzeug in Fahrt ist

In Fahrt
Ein Fahrzeug ist in Fahrt, wenn es weder vor Anker liegt noch an Land festgemacht ist noch auf Grund sitzt.
Wichtig ist, was in dieser Definition nicht vorkommt: Es muss nicht zwingend Fahrt über Grund machen und auch nicht zwingend Fahrt durchs Wasser machen. Ein Fahrzeug kann also im rechtlichen Sinn „in Fahrt“ sein, obwohl es gerade kaum erkennbar vorankommt.
Stell dir ein Boot vor, das sich frei im Strom treiben lässt. Es ist nicht festgemacht, nicht geankert und sitzt nicht auf Grund. Auch wenn der Motor aus ist, ist es für diese Regel in Fahrt, weil es nicht mehr an einem festen Zustand gebunden ist.
Die drei Ausschlüsse merken
Nicht in Fahrt ist das Fahrzeug, wenn es vor Anker liegt, an Land festgemacht ist oder auf Grund sitzt. Alles andere darf nicht mit „Fahrt über Grund“ oder „Fahrt durchs Wasser“ verwechselt werden.

Fahrwasser und Fahrrinne unterscheiden

Fahrwasser
ist der Teil der Wasserstraße, der den örtlichen Umständen nach vom durchgehenden Schiffsverkehr benutzt wird.
Fahrrinne
Fahrrinne ist der Teil der Wasserstraße, in dem für den durchgehenden Schiffsverkehr bestimmte Breiten und Tiefen vorgehalten beziehungsweise angestrebt werden.
Der Unterschied ist feiner, aber wichtig. beschreibt den tatsächlich vom durchgehenden Verkehr genutzten Bereich. Fahrrinne beschreibt den Bereich, für den bestimmte Breiten und Tiefen vorgehalten oder angestrebt werden. Deshalb ist die Fahrrinne nicht einfach „alles zwischen den Ufern“ und auch nicht über feste Prüfungsmaße wie 150 m Breite oder 3 m Tiefe definiert.
Diagramm: Fahrwasser als genutzter Verkehrsbereich und Fahrrinne als Bereich mit vorgehaltenen Breiten und Tiefen

Uferseiten liest du talwärts

Bei Flüssen werden rechtes und linkes Ufer in der Richtung von der Quelle bis zur Mündung bezeichnet. Du stellst dich gedanklich also so hin, als würdest du mit dem Fluss talwärts schauen. Rechts von dir ist dann das rechte Ufer, links von dir das linke Ufer.
Das ist nicht davon abhängig, in welche Richtung dein Boot gerade fährt. Auch bei Bergfahrt bleibt die Uferbezeichnung von der Quelle zur Mündung festgelegt. Sonst würden rechtes und linkes Ufer je nach wechseln, und genau das soll vermieden werden.
Uferseiten werden von der Quelle zur Mündung als rechtes und linkes Ufer bezeichnet

Zu Berg auf Flüssen und Kanälen

Zu Berg oder Bergfahrt auf Flüssen
Auf Flüssen bedeutet „zu Berg“ oder „Bergfahrt“ die Fahrt in Richtung Quelle.
Bergfahrt auf Flüssen Richtung Quelle und auf Kanälen nach Teil II der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Auf einem Fluss ist diese Logik anschaulich: Die Quelle liegt höher, die Mündung tiefer. Wer zur Quelle fährt, fährt bildlich bergauf und meist gegen die natürliche Fließrichtung.
Bergfahrt auf Kanälen
Auf Kanälen bedeutet Bergfahrt die Fahrt, die in Teil II der als Fahrt „zu Berg“ oder „Bergfahrt“ festgelegt ist.
Bei Kanälen reicht der Merksatz „Richtung Quelle“ nicht, weil ein Kanal keine natürliche Quelle-Mündung-Logik wie ein Fluss haben muss. Deshalb entscheidet dort die Festlegung in Teil II der . Teil I ist für diese Frage die typische falsche Ablenkung.

Die häufigsten Verwechslungen

Typischer Fehler
„In Fahrt heißt, dass das Fahrzeug Fahrt über Grund oder Fahrt durchs Wasser macht.“
Richtig gedacht
Richtig ist: In Fahrt ist das Fahrzeug, wenn es weder vor Anker liegt noch an Land festgemacht ist noch auf Grund sitzt.
Bei und Fahrrinne ist die Prüfungsfalle der Tausch der Definitionen. ist der nach örtlichen Umständen genutzte Teil für durchgehenden Verkehr. Fahrrinne ist der Bereich, in dem bestimmte Breiten und Tiefen vorgehalten oder angestrebt werden.
Bei Bergfahrt ist die zweite Falle der Ort: Auf Flüssen bedeutet Bergfahrt Richtung Quelle. Auf Kanälen zählt dagegen die Festlegung in Teil II der .

Zusammenfassung

  • Ein Fahrzeug ist in Fahrt, wenn es weder vor Anker liegt noch an Land festgemacht ist noch auf Grund sitzt.
  • ist der Teil der Wasserstraße, der den örtlichen Umständen nach vom durchgehenden Schiffsverkehr benutzt wird.
  • Fahrrinne ist der Teil der Wasserstraße, in dem für den durchgehenden Schiffsverkehr bestimmte Breiten und Tiefen vorgehalten beziehungsweise angestrebt werden.
  • Bei Flüssen werden rechtes und linkes Ufer in Richtung von der Quelle bis zur Mündung bezeichnet.
  • Auf Flüssen bedeutet „zu Berg“ oder „Bergfahrt“ die Fahrt in Richtung Quelle.
  • Auf Kanälen bedeutet „zu Berg“ oder „Bergfahrt“ die Fahrt, die in Teil II der so festgelegt ist.

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