Stillliegen und Ankerplätze

Du lernst, wann du vor Anlagen anhalten musst, wann Ankern, Festmachen oder Liegen verboten ist, welche Liegestellen gemeint sind und wie stillliegende Fahrzeuge oder gefährdende Anker gekennzeichnet werden.

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Erst die Verkehrssituation klären

Beim Stillliegen geht es nicht nur darum, irgendwo langsam zu werden. Du musst zuerst erkennen, ob ein Zeichen ein Verhalten verlangt, einen Platz erlaubt oder einen Platz verbietet. Danach entscheidest du, ob du anhalten, weiterfahren, ankern, festmachen oder eine Liegestelle meiden musst.
Stillliegen
Ein Fahrzeug liegt still, wenn es nicht in Fahrt ist, zum Beispiel festgemacht, vor Anker oder an einer Liegestelle. Für andere Fahrzeuge muss dann erkennbar sein, wo es liegt und ob von ihm oder seinem Anker eine Behinderung ausgehen kann.
  • Ein Haltegebot betrifft deine Bewegung: Du stoppst vor einer Anlage, bis die Weiterfahrt freigegeben oder sicher möglich ist.
  • Ein Ankerverbot betrifft den Grundkontakt: Du darfst dort keinen Anker ausbringen, weil dadurch die Fahrrinne oder eine Anlage blockiert werden kann.
  • Ein Festmache- oder Liegeverbot betrifft deinen Aufenthaltsort: Du darfst dort nicht am Ufer, an Anlagen oder als liegendes Fahrzeug bleiben.
  • In Kanälen ist Ankern verboten, weil ein Anker und seine Kette oder Leine in der engen Wasserstraße den Verkehr behindern können.
  • Auf Schifffahrtskanälen und Schleusenkanälen besteht ohne besondere Bezeichnung ein allgemeines Liegeverbot; zum Liegen brauchst du dort eine ausdrücklich erlaubte Stelle.

Amtliche Zeichen und Bedeutung

Gebotszeichen B.5 - Gebot, unter bestimmten Bedingungen anzuhalten
Haltegebot vor beweglichen Brücken, Sperrwerken und Schleusen
Bei diesem Tafelzeichen ist die Bedeutung: vor der Anlage anhalten, bis Weiterfahrt freigegeben oder sicher möglich ist.
Verbotszeichen A.6 - Ankerverbot und Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen und Ketten
Ankern verboten für alle Fahrzeuge
Bei diesem Tafelzeichen ist die Bedeutung: keinen Anker ausbringen; ohne Zusatz gilt das allgemein, nicht nur für Kleinfahrzeuge.
Verbotszeichen A.7 - Verbot, am Ufer festzumachen
Festmache- und Liegeverbot
Bei diesen Tafelzeichen ist die Bedeutung: weder am Ufer festmachen noch als liegendes Fahrzeug dort bleiben.
Hinweiszeichen E.5.7 - Liegestelle für ein Fahrzeug der Schubschifffahrt, das die Bezeichnung nach § 3.14 Nummer 3 führen muss
Liegestelle für Fahrzeuge mit explosiven Stoffen
Für Kleinfahrzeuge verboten; der Gefahrgutplatz ist keine erlaubte Kleinfahrzeug-Liegestelle.
Hinweiszeichen E.5.12 - Liegestelle für ein Fahrzeug, das keine Bezeichnung nach § 3.14 führen muss
Liegestelle für Fahrzeuge ohne gefährliche Güter
Auch für Kleinfahrzeuge erlaubt; entscheidend ist, dass Kleinfahrzeuge nicht ausgeschlossen sind.

Lichter und Ankerkennzeichnung beim Stillliegen

Bei Nacht muss ein stillliegendes Fahrzeug für andere erkennbar bleiben. Andere Fahrzeuge müssen einschätzen können, auf welcher Seite der Verkehr vorbeigeht und ob ein Anker zusätzlich in die Wasserstraße hineinragt. Genau deshalb unterscheiden die Zeichen zwischen normalem Stillliegen und einem Anker, der die Schifffahrt gefährden kann.
Rundumlicht
Ein Rundumlicht ist von allen Seiten sichtbar. Beim stillliegenden Fahrzeug ist wichtig, dass dieses weiße Licht auf der gesetzt wird, damit vorbeifahrende Fahrzeuge die wasserzugewandte Seite erkennen.
Döpper
Ein Döpper ist ein schwimmender Markierungskörper. In dieser Einheit ist die Farbe entscheidend: Ein Anker, der am Tage die Schifffahrt behindern kann, wird mit einem gelben Döpper bezeichnet.
  • Ein stillliegendes Fahrzeug setzt ein von allen Seiten sichtbares weißes Rundumlicht auf der . Dadurch sehen andere, wo die verkehrszugewandte Seite des Fahrzeugs liegt.
  • Zwei weiße Lichter übereinander bedeuten: Ein , dessen Anker die Schifffahrt gefährden kann. Das Lichtbild sagt also nicht einfach, dass zwei Anker ausgebracht wurden.
  • Anker, die am Tage die Schifffahrt behindern können, sind mit einem gelben Döpper bezeichnet. Gelb ist hier die entscheidende Kennfarbe.
  • Wenn du diese Zeichen ignorierst, planst du deinen Abstand falsch: Das Fahrzeug selbst kann ruhig liegen, aber sein Anker oder seine Leine kann in den Verkehrsraum hineinragen.

Plausible Verwechslungen vermeiden

Die falschen Antworten in diesem Themenfeld sind oft nur kleine Einschränkungen: nur Kleinfahrzeuge, nur bestimmte Längen, nur Gefahrgut oder nur zwei Anker. Prüfe deshalb, ob das Zeichen wirklich eine solche Einschränkung zeigt oder ob die Antwort sie nur hinzufügt.
Typischer Fehler
Das Ankerverbot gilt nur für Kleinfahrzeuge unter oder ab 12 m Länge.
Richtig gedacht
Ohne Zusatz ist Ankern für alle Fahrzeuge verboten; eine Längengrenze darfst du nicht hineinlesen.
Typischer Fehler
Zwei weiße Lichter übereinander zeigen einfach zwei ausgelegte Anker oder ein besonders langes Fahrzeug.
Richtig gedacht
Dieses Lichtbild warnt vor einem , dessen Anker die Schifffahrt gefährden kann.
Bei Liegestellen liest du den -Zusatz bewusst mit. Eine Liegestelle für Fahrzeuge ohne gefährliche Güter kann Kleinfahrzeuge einschließen; eine Liegestelle für Fahrzeuge mit explosiven Stoffen kann Kleinfahrzeuge ausdrücklich ausschließen.

Zusammenfassung

  • Vor beweglichen Brücken, Sperrwerken und bedeutet das Haltezeichen, dass du vor der Anlage anhalten musst.
  • Das allgemeine Ankerverbotszeichen bedeutet, dass Ankern für alle Fahrzeuge verboten ist.
  • Die Festmache- und Liegeverbotszeichen bedeuten, dass du dort weder festmachen noch liegen darfst.
  • In Kanälen ist Ankern verboten, weil ein Anker in der engen Wasserstraße den Verkehr behindern kann.
  • Auf Schifffahrtskanälen und Schleusenkanälen besteht ohne besondere Bezeichnung ein allgemeines Liegeverbot.
  • Eine Liegestelle für Fahrzeuge mit explosiven Stoffen ist für Kleinfahrzeuge verboten.
  • Eine Liegestelle für Fahrzeuge ohne gefährliche Güter gilt auch für Kleinfahrzeuge.
  • Ein stillliegendes Fahrzeug führt auf der ein weißes Rundumlicht, das von allen Seiten sichtbar ist.
  • Zwei weiße Lichter übereinander zeigen einen , dessen Anker die Schifffahrt gefährden kann.
  • Ein Anker, der am Tage die Schifffahrt behindern kann, wird mit einem gelben Döpper bezeichnet.

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