Diese Einheit zeigt, welche Quelle du für welche Art von Information nutzt: Sicherheitsbroschüren für allgemeine Empfehlungen, Behörden und ELWIS für aktuelle Hinweise, Verordnungen für Verkehrsregeln und besondere Nachweise für Funk.
Nur Zusammenfassung, Lernkarten und Lektionsquiz sind sichtbar.
Quellen nach der Frage sortieren
Bei Regelwerken und Informationsquellen hilft eine einfache Sortierung: Willst du allgemeine Sicherheitstipps, aktuelle Verkehrsinfos, feste Verkehrsregeln oder eine Erlaubnis für Funk? Jede dieser Fragen führt zu einer anderen Quelle.
Diese Sortierung verhindert typische Prüfungsfehler. Eine Broschüre ersetzt keine Verkehrsverordnung, ein Wasserwirtschaftsamt ist nicht die Standardquelle für Verkehrsbeschränkungen auf , und ein Seefunkzeugnis ist nicht der gesuchte Nachweis für den .
Sicherheitstipps und aktuelle Auskünfte
Wichtige Regeln und Tipps für Wassersportler, Empfehlungen zur Ausrüstung von Sportbooten und Hinweise zu umweltgerechtem Verhalten findest du in nautischen Publikationen wie „Sicherheit auf dem Wasser“ und „Sicher auf See“. Das sind Lern- und Orientierungshilfen für sicheres Verhalten, nicht die eigentlichen Verkehrsverordnungen.
Nautische Publikationen
Nautische Publikationen sind Veröffentlichungen mit praktischen Informationen für die sichere Fahrt. In dieser Prüfungsfrage sind ausdrücklich „Sicherheit auf dem Wasser“ und „Sicher auf See“ gemeint.
Auskünfte über Verkehrsbeschränkungen und aktuelle Informationen über erhältst du bei der Wasserstraßen- und , im Internet unter www.elwis.de und bei der Wasserschutzpolizei.
Der Unterschied ist praktisch: Eine Sicherheitsbroschüre hilft beim allgemeinen Vorbereiten. Eine aktuelle Sperrung, Einschränkung oder Änderung brauchst du dagegen aus den zuständigen Informationsquellen, weil sich solche Informationen ändern können.
Verkehrsregeln nach Revier
Die allgemeinen Verkehrsregeln für die und den Rhein findest du in der und in der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung. Rhein und übrige werden deshalb in der Antwort zusammen, aber mit zwei Regelwerken genannt.
Für Mosel und Donau sind die allgemeinen Verkehrsregeln in der Moselschifffahrtspolizeiverordnung und in der Donauschifffahrtspolizeiverordnung zu finden. Die Namen klingen lang, aber sie tragen den Ort direkt im Namen: Mosel zur Moselschifffahrtspolizeiverordnung, Donau zur Donauschifffahrtspolizeiverordnung.
Für Wassermotorräder und Wasserskilaufen suchst du nicht in den allgemeinen Rhein-, Mosel- oder Donau-Regelwerken. Dafür sind die Wassermotorräderverordnung und die Wasserskiverordnung zuständig.
Namen lesen statt raten
Viele richtige Antworten verraten ihren Bereich im Namen. Rhein, Mosel, Donau, Wassermotorräder und Wasserski sind keine austauschbaren Stichworte, sondern führen jeweils zur passenden Verordnung.
Grenzen, Geschwindigkeit und fremde Gewässer
Umfangreiche Hinweise auf die und deren Grenzen findest du im Teil II der . Die Prüfungsfalle ist Teil I: Für diese Frage ist Teil II die richtige Fundstelle.
Von bestehenden Höchstgeschwindigkeiten auf den kannst du in der , bei der Wasserstraßen- und und bei der Wasserschutzpolizei Kenntnis erhalten.
Vor dem Befahren fremder Gewässer muss sich der über die dort geltenden Vorschriften informieren, um die jeweils geltenden Vorschriften einhalten zu können. Es geht also nicht darum, dass fremde Regeln immer grundsätzlich abweichen, sondern darum, die tatsächlich gültigen Regeln zu kennen.
Auf Gewässern außerhalb der Bundeswasserstraßen, zum Beispiel Landeswasserstraßen, kommunalen oder privaten Gewässern, ist gegebenenfalls die Genehmigung des Eigentümers einzuholen und die jeweilige Befahrensordnung zu beachten.
Ein Beispiel macht den Unterschied klar: Auf einer privaten Wasserfläche kann nicht einfach die Bundeswasserstraßen-Logik übernommen werden. Je nach Eigentümer und Befahrensordnung kann vorher eine Erlaubnis nötig sein.
Binnenschifffahrtsfunk
Binnenschifffahrtsfunk
ist der Funkverkehr auf Binnenwasserstraßen. In dieser Einheit zählt nicht die Bedienung des Funkgeräts, sondern welcher Nachweis zur Teilnahme erforderlich ist.
Zur Teilnahme am ist das UKW-Sprechfunkzeugnis für den erforderlich. CB-Sprechfunkzeugnis, Seefunkzeugnis oder SRC sind für diese Prüfungsfrage nicht der richtige Nachweis.
Warum ist diese Unterscheidung sinnvoll? Funk ist nicht nur Technik, sondern ein geregelter Kommunikationsweg. Wer am teilnimmt, muss deshalb den passenden Binnenfunk-Nachweis haben.
Die häufigsten Verwechslungen
Typischer Fehler
„Für aktuelle Verkehrsbeschränkungen reicht ein Wasserwirtschaftsamt oder irgendein Regelwerk.“
Richtig gedacht
Richtig ist: Aktuelle Informationen über erhältst du bei der Wasserstraßen- und , unter www.elwis.de und bei der Wasserschutzpolizei.
Typischer Fehler
„Auf fremden Gewässern gelten einfach automatisch die bekannten Bundeswasserstraßenregeln.“
Richtig gedacht
Richtig ist: Außerhalb der Bundeswasserstraßen musst du gegebenenfalls die Genehmigung des Eigentümers einholen und die jeweilige Befahrensordnung beachten.
Zusammenfassung
Wichtige Regeln, Ausrüstungsempfehlungen und Umwelthinweise für Wassersportler findest du in nautischen Publikationen wie „Sicherheit auf dem Wasser“ und „Sicher auf See“.
Auskünfte über Verkehrsbeschränkungen und aktuelle Informationen über erhältst du bei der Wasserstraßen- und , unter www.elwis.de und bei der Wasserschutzpolizei.
Die allgemeinen Verkehrsregeln für und Rhein findest du in der und in der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung.
Die allgemeinen Verkehrsregeln für Mosel und Donau findest du in der Moselschifffahrtspolizeiverordnung und in der Donauschifffahrtspolizeiverordnung.
Die Regeln für Wassermotorräder und Wasserskilaufen findest du in der Wassermotorräderverordnung und in der Wasserskiverordnung.
Bestehende Höchstgeschwindigkeiten auf findest du in der , bei der Wasserstraßen- und und bei der Wasserschutzpolizei.
Der muss sich vor dem Befahren fremder Gewässer informieren, damit er die jeweils geltenden Vorschriften einhalten kann.
Umfangreiche Hinweise auf und deren Grenzen findest du im Teil II der .
Auf Gewässern außerhalb der Bundeswasserstraßen musst du gegebenenfalls die Genehmigung des Eigentümers einholen und die jeweilige Befahrensordnung beachten.
Für die Teilnahme am brauchst du das UKW-Sprechfunkzeugnis für den .
Lernkarten
0 von 8 Fragen gewusst
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