Arbeitsfahrzeuge und Passierseite

Baggernde Fahrzeuge und Fahrzeuge bei Unterwasserarbeiten sind oft manövrierbehindert: Diese Fahrzeuge können wegen ihrer Arbeit nicht frei ausweichen. Für dich ist deshalb nicht nur wichtig, was für ein Fahrzeug es ist, sondern an welcher Seite du sicher vorbeifahren darfst.
Am Tage zeigt ein solches Arbeitsfahrzeug die freie Passierseite mit zwei schwarzen Rhomben senkrecht übereinander. Dort darfst du vorbeifahren. Zwei schwarze Bälle sind dagegen kein Freifahrtszeichen; sie gehören nicht zu dieser passierbaren Seite.
Diese Regel verhindert eine gefährliche Abkürzung: Du fährst nicht automatisch rechts an dem Arbeitsfahrzeug vorbei und auch nicht irgendwo, wo gerade Platz aussieht. Du suchst die Seite mit den zwei schwarzen Rhomben.
Am Tage zeigt ein solches Arbeitsfahrzeug die freie Passierseite mit zwei schwarzen Rhomben senkrecht übereinander. Dort darfst du vorbeifahren. Zwei schwarze Bälle sind dagegen kein Freifahrtszeichen; sie gehören nicht zu dieser passierbaren Seite.
Diese Regel verhindert eine gefährliche Abkürzung: Du fährst nicht automatisch rechts an dem Arbeitsfahrzeug vorbei und auch nicht irgendwo, wo gerade Platz aussieht. Du suchst die Seite mit den zwei schwarzen Rhomben.
manövrierbehindert
Ein manövrierbehindertes Fahrzeug ist wegen der Art seiner Arbeit in seinen Manövern eingeschränkt, zum Beispiel beim Baggern oder bei Unterwasserarbeiten.
