Verkehrstrennungsgebiete

Du lernst, wie Verkehrstrennungsgebiete aufgebaut sind, wie du sie befährst oder querst und welche Fahrzeuge die sichere Durchfahrt nicht behindern dürfen.

Kursnavigation

Einbahnwege verstehen

Verkehrstrennungsgebiete sind bekannt gemachte Schifffahrtswege, die durch Trennlinien oder Trennzonen in Einbahnwege geteilt sind. Diese Gebiete ordnen starken Verkehr wie getrennte Fahrspuren auf See.
Der Nutzen ist sofort praktisch: Große Schiffe fahren nicht kreuz und quer durch denselben Raum, sondern folgen einer gemeinsamen Richtung. Für Sportboote heißt das, früh zu erkennen, ob sie einem Einbahnweg folgen, ihn verlassen oder ihn nur queren.
Du befährst den jeweiligen Einbahnweg nur in der allgemeinen Verkehrsrichtung und rechts der Trennlinie oder Trennzone. Rechts meint hier die rechte Seite bezogen auf die vorgeschriebene Verkehrsrichtung in diesem Einbahnweg.
Die Regeln für Verkehrstrennungsgebiete findest du in den Kollisionsverhütungsregeln. Deshalb sind sie keine lokale Sonderidee, sondern Teil der internationalen Grundregeln zur Kollisionsverhütung.

Richtig ein- und auslaufen

Bei der Benutzung eines Verkehrstrennungsgebietes fährst du auf dem passenden Einbahnweg in der allgemeinen Verkehrsrichtung. Zur Trennzone oder Trennlinie hältst du so viel Abstand wie möglich.
Trennlinie und Trennzone sind keine Abkürzung und kein Wartebereich. Diese Mitte trennt die entgegengesetzten Verkehrsströme. Je klarer du im Einbahnweg bleibst, desto weniger zwingst du andere zu Deutungen deiner Absicht.
In der Regel läufst du an den Enden des Einbahnweges ein oder aus. Wenn du seitlich ein- oder auslaufen musst, machst du das in möglichst kleinem Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung. So wird deine Absicht für den Verkehr im Einbahnweg leichter erkennbar.
Ein Beispiel: Du kommst aus einem Hafen seitlich an einen Einbahnweg heran. Wenn du steil quer hineinfährst, wirkst du wie ein querendes Fahrzeug und verlängerst die Konfliktzone. Wenn du dich in kleinem Winkel in die Verkehrsrichtung einfädelst, können die anderen Fahrzeuge deine Absicht deutlich früher erkennen.

Queren nur wenn nötig

Verkehrstrennungsgebiet möglichst rechtwinklig queren.
Das Queren eines Verkehrstrennungsgebietes ist möglichst zu vermeiden. Wenn du dennoch queren musst, soll deine Kielrichtung möglichst im rechten Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung liegen.
Kielrichtung
Die Kielrichtung ist die Richtung, in die dein Boot mit seinem zeigt. Diese Richtung ist nicht immer identisch mit der tatsächlichen Bewegung über Grund, weil Wind oder Strom das Boot versetzen können.
Der rechte Winkel bezieht sich auf die Kielrichtung, nicht auf die versetzte Spur über Grund. Wenn Strom dein Boot seitlich wegsetzt, bleibt der trotzdem möglichst rechtwinklig zur allgemeinen Verkehrsrichtung ausgerichtet.
Warum der rechte Winkel zählt
Mit rechtwinkliger Kielrichtung bist du möglichst kurz im Einbahnweg. Ein schräges Queren verlängert die Zeit im Verkehrsband und macht deine Absicht für die Fahrzeuge im Einbahnweg schlechter lesbar.

Sichere Durchfahrt schützen

Ein im Einbahnweg kann trotzdem ausweichpflichtig sein, wenn ein anderes den Einbahnweg von kommend quert und Kollisionsgefahr besteht. Dann gilt die bekannte Kreuzungslogik: Das Fahrzeug, das den anderen an hat, muss ausweichen.
Das wirkt zunächst widersprüchlich, ist aber kein Freibrief für den Querenden. Die Kreuzungsregel löst die konkrete Kollisionslage zwischen zwei Maschinenfahrzeugen; daneben bleibt die Pflicht bestehen, Verkehrstrennungsgebiete nur geordnet zu benutzen und Querungen möglichst zu vermeiden.
Für Segelfahrzeuge und Fahrzeuge von weniger als 20 m Länge gilt zusätzlich eine Schutzpflicht: Diese Fahrzeuge dürfen die sichere Durchfahrt eines Maschinenfahrzeugs, das dem Einbahnweg folgt, nicht behindern. Das gilt auch dann, wenn das kleinere oder segelnde Fahrzeug selbst gerade queren möchte.
Sichere Durchfahrt nicht behindern bedeutet, dass du deine Querung so planst, dass das im Einbahnweg seinen Kurs und seine Fahrt nicht wegen dir ändern muss. Gerade kleine Fahrzeuge dürfen ihre Wendigkeit nicht als Vorrang missverstehen.
Nicht behindern ist stärker als nur höflich Abstand halten. Du darfst den Einbahnweg-Verkehr nicht zu einem zwingen und musst deine Planung so wählen, dass die sichere Durchfahrt erhalten bleibt.

Zusammenfassung

  • Verkehrstrennungsgebiete sind bekannt gemachte Schifffahrtswege, die durch Trennlinien oder Trennzonen in Einbahnwege geteilt sind.
  • Ein Verkehrstrennungsgebiet wird nur in der allgemeinen Verkehrsrichtung rechts der Trennlinie oder Trennzone befahren.
  • Bei der Benutzung hältst du möglichst Abstand zur Trennzone oder Trennlinie und läufst in der Regel an den Enden des Einbahnweges ein oder aus.
  • Seitliches Ein- oder Auslaufen erfolgt möglichst in kleinem Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung.
  • Queren ist möglichst zu vermeiden; wenn es nötig ist, soll die Kielrichtung möglichst rechtwinklig zur allgemeinen Verkehrsrichtung liegen.
  • Die Kielrichtung bleibt auch bei Versetzung durch Wind oder Strom möglichst im rechten Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung.
  • Die Regeln zum Befahren von Verkehrstrennungsgebieten stehen in den Kollisionsverhütungsregeln.
  • Ein im Einbahnweg muss bei Kollisionsgefahr einem von querenden ausweichen.
  • Segelfahrzeuge und Fahrzeuge unter 20 m Länge dürfen die sichere Durchfahrt eines dem Einbahnweg folgenden Maschinenfahrzeugs nicht behindern.

Lernkarten

0 von 3 Fragen gewusst

Gehe durch die Lernkarten und markiere ehrlich, was du schon konntest und was noch nicht saß.

Lektionsquiz

0 von 8 Fragen richtig

Beantworte echte Prüfungsfragen, die dieser Lektion zugeordnet sind.