Rechtsquellen und Ausrüstung

Du lernst, welche Vorschrift für welches Seegebiet zählt, welche Sonderregeln lokal dazukommen und welche Zulassung für Positionslaternen und Schallsignalanlagen auf deutschen Sportbooten nötig ist.

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Regelquellen im Seebereich

Im SBF See begegnen dir nicht nur einzelne Verkehrsregeln, sondern mehrere Rechtsquellen. Wichtig ist, welche Quelle welchen Raum oder welches Thema abdeckt: die Kollisionsverhütungsregeln, die , die Emsmündung, örtliche Bekanntmachungen und Zulassungsvorgaben für Ausrüstung.
Kollisionsverhütungsregeln
Die KVR gelten auf der Hohen See und auf den mit dieser zusammenhängenden, von Seeschiffen befahrbaren Gewässern. Sie sind also der internationale Grundrahmen für das Verhalten auf See.
Seeschifffahrtsstraßen
Welche Wasserflächen sind, ist in der und in der Emsmündung festgelegt.
Wenn eine Bestimmung der im Widerspruch zu den KVR steht, gilt auf der die Vorschrift der . Für diesen besonderen Verkehrsraum gilt die Vorrangregel der .

Rechtsquellenkarte

Die Karte zeigt die Denkbewegung: Erst klärst du den Geltungsraum, dann prüfst du besondere nationale oder örtliche Regeln, dann schaust du auf zugelassene Ausrüstung und laufende Verkehrsinformationen. So werden ähnlich klingende Quellen nicht durcheinandergeworfen.

Ausrüstung und Zulassung

Für Ausrüstung, Anordnung und Anbringung der Positionslaternen, Sichtzeichen und Schallsignalanlagen sind die KVR, die und die EmsSchO maßgeblich. Diese drei Quellen gehören zusammen, weil sie regeln, wie ein Fahrzeug für andere erkennbar sein muss.
Auf Sportbooten unter deutscher Flagge dürfen Positionslaternen und Schallsignalanlagen verwendet werden, deren Baumuster vom Bundesamt für und Hydrographie, also vom , zugelassen ist. Ebenfalls zulässig ist eine als gleichwertig anerkannte Zulassung eines EU-Staates.
Das ist enger als „sieht hell genug aus“, „hat CE“ oder „wurde vom TÜV geprüft“. Für diese Frage zählt die -Baumusterzulassung oder eine gleichwertig anerkannte EU-Zulassung.
Baumusterzulassung
Eine Baumusterzulassung bedeutet, dass ein bestimmter Gerätetyp für den vorgesehenen Einsatz zugelassen ist. Du prüfst also nicht nur das einzelne montierte Teil optisch, sondern ob der Typ rechtlich verwendet werden darf.

Örtliche Regeln und Funk

Zusätzlich zur und zur EmsSchO gibt es die Bekanntmachungen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, kurz GDWS. Sie enthalten besondere örtliche Regelungen und Hinweise für die einzelnen .
Diese Bekanntmachungen sind nicht dasselbe wie Nachrichten für Seefahrer oder Bekanntmachungen für Seefahrer. NfS und BfS sind für nautische Änderungen und Schifffahrtsinformationen wichtig, aber die hier geprüfte örtliche Sondervorschrift sind die GDWS-Bekanntmachungen.
Wenn ein Fahrzeug mit einer UKW-Funkanlage ausgerüstet ist, muss der die von der Verkehrszentrale gegebenen Verkehrsinformationen und -unterstützungen abhören und berücksichtigen. Es geht hier also nicht nur um den Besitz eines Funkzeugnisses, sondern um die verkehrsrechtliche Pflicht, die laufenden Informationen in die Fahrt einzubeziehen.
Pflicht nach § 3 SeeSchStrO
Die verkehrsrechtliche Verpflichtung eines Fahrzeugführers, dessen Fahrzeug mit einer UKW-Funkanlage ausgerüstet ist, lautet: Er ist verpflichtet, die von der Verkehrszentrale gegebenen Verkehrsinformationen und -unterstützungen abzuhören und zu berücksichtigen.

Verwechslungen vermeiden

  • KVR: Geltung auf der Hohen See und auf den damit zusammenhängenden, von Seeschiffen befahrbaren Gewässern.
  • vor KVR: Wenn auf einer ein Widerspruch besteht, gilt die Vorschrift der .
  • : Welche Wasserflächen dazugehören, steht in und EmsSchO.
  • Signal- und Lichterausrüstung: Für Ausrüstung, Anordnung und Anbringung zählen KVR, und EmsSchO.
  • Zulässige Geräte unter deutscher Flagge: -Baumusterzulassung oder gleichwertig anerkannte EU-Zulassung.
  • Örtliche Sonderregeln: Die GDWS-Bekanntmachungen enthalten besondere örtliche Regelungen und Hinweise.
  • UKW an Bord: Verkehrsinformationen und -unterstützungen der Verkehrszentrale müssen abgehört und berücksichtigt werden.
Typischer Fehler
„Wenn zwei Vorschriften unterschiedlich wirken, gilt automatisch die internationalere KVR.“
Richtig gedacht
Auf gilt bei einem Widerspruch die Vorschrift der .
Typischer Fehler
„Für Laternen reicht ein CE-Zeichen oder eine gut erkennbare Bauart.“
Richtig gedacht
Für Sportboote unter deutscher Flagge zählt die -Baumusterzulassung oder eine gleichwertig anerkannte EU-Zulassung.

Zusammenfassung

  • Die KVR gelten auf der Hohen See und auf den mit ihr zusammenhängenden, von Seeschiffen befahrbaren Gewässern.
  • Bei einem Widerspruch zwischen und KVR gilt auf die Vorschrift der .
  • Welche Wasserflächen sind, ist in der und der EmsSchO festgelegt.
  • Ausrüstung, Anordnung und Anbringung von Positionslaternen, Sichtzeichen und Schallsignalanlagen werden durch KVR, und EmsSchO geregelt.
  • Positionslaternen und Schallsignalanlagen auf Sportbooten unter deutscher Flagge brauchen eine -Baumusterzulassung oder eine gleichwertig anerkannte EU-Zulassung.
  • Die GDWS-Bekanntmachungen enthalten besondere örtliche Regelungen und Hinweise für einzelne .
  • Bei vorhandener UKW-Funkanlage muss der Verkehrsinformationen und -unterstützungen der Verkehrszentrale abhören und berücksichtigen.

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