Fahrwasser, NOK und Ankerverbote

Du lernst, wie Fahrwasser rechtlich gelesen werden, welche Vorfahrt dort gilt, wo Ankern verboten ist und welche Sonderregeln im Nord-Ostsee-Kanal wichtig sind.

Kursnavigation

Fahrwasser als Verkehrsraum

Ein ist nicht einfach jede tiefe Wasserfläche. Im Sinne der und der Emsmündung sind Wasserflächen, die durchgehend durch Fahrwasserseitenbezeichnung begrenzt oder gekennzeichnet sind.
Binnenwärts der Flussmündungen können auch nicht gekennzeichnete Wasserflächen sein, wenn sie für die durchgehende Schifffahrt bestimmt sind. Entscheidend ist also die Verkehrsaufgabe: Hier soll die fortlaufende Schifffahrt sicher geführt werden.
Außer in Wattgebieten ist die eines Fahrwassers die Seite, die ein von See kommendes Schiff an seiner hat. Das ist die SBF-See-Perspektive für : Du denkst dich in ein Schiff hinein, das von See Richtung Land oder Hafen läuft. Verwechsle das nicht mit Binnen-Merkregeln wie Quelle zur Mündung oder Berg- und Talfahrt; diese gehören in einen anderen Regelraum.

Vorfahrt im Fahrwasser

Fahrwasserfolger hat Vorrang gegenüber querendem oder einlaufendem Fahrzeug.
Fahrzeuge, die dem Verlauf des Fahrwassers folgen, haben einen besonderen Schutz. Fahrzeuge, die in ein einlaufen, ein queren, im drehen oder ihre Anker- und Liegeplätze verlassen, müssen die Vorfahrt der dem Fahrwasserverlauf folgenden Fahrzeuge beachten.

Der Grund ist praktisch: Ein Fahrzeug im folgt dem vorgesehenen Verkehrsband und hat oft weniger Raum für . Wer dieses Verkehrsband schneidet oder verlässt, erzeugt die Störung und muss deshalb besonders aufpassen.
Segelfahrzeuge, die im nicht deutlich der Richtung des Fahrwassers folgen, weichen untereinander nach den Regeln der KVR aus. Diese KVR-Regeln gelten aber nur, soweit dadurch vorfahrtberechtigte Fahrzeuge nicht gefährdet oder behindert werden.
Außerhalb des Fahrwassers gelten die Regeln der KVR. Dort fehlt die besondere -Vorfahrt, deshalb entscheidet wieder die allgemeine Kollisionsverhütung.

Ankerverbote erkennen

Ankern ist dort verboten, wo ein liegendes Fahrzeug den Verkehrsraum blockieren, die Übersicht nehmen oder notwendige Sicherheitsabstände unterschreiten würde. Die Verbote schützen vor allem , Engstellen, unübersichtliche Krümmungen, Hafeneinfahrten, , Fähren, Brücken sowie Bereiche um Hindernisse, Kabeltonnen und andere kritische Stellen.
  • Ankern ist im verboten.
  • Ankern ist an Engstellen und in unübersichtlichen Krümmungen verboten.
  • Ankern ist im Umkreis von 300 m von schwimmenden Geräten, Wracks, sonstigen Schifffahrtshindernissen, Kabeltonnen und sonstigen Stellen für militärische und zivile Zwecke verboten.
  • Ankern ist vor Hafeneinfahrten, , Anlegestellen und Sielen sowie in den Zufahrten des Nord-Ostsee-Kanals verboten.
  • Ankern ist innerhalb von Fähr- und Brückenstrecken verboten.
  • Ankern ist 300 m vor und hinter Ankerverbotszeichen verboten.
Die 300-m-Regel ist wichtig, weil Anker und Kette nicht punktgenau wirken. Dein Boot kann schwojen, also um den Anker herum pendeln, und dadurch in Bereiche geraten, die frei bleiben müssen.

Schleusen und NOK-Signale

Vor und im Nord-Ostsee-Kanal musst du Signale nicht nur als Farbe lesen, sondern mit der konkreten Einfahrts- oder Ausfahrtsregel verbinden. Einfahrt frei kann zugleich bedeuten, dass Gegenverkehr gesperrt ist.
  • Lichter vor einer mit der Bedeutung Einfahrt frei, Gegenverkehr gesperrt erlauben die Einfahrt in deiner Richtung und sperren die Gegenrichtung.
  • Sportfahrzeuge dürfen in die des Nord-Ostsee-Kanals einfahren, wenn ein weißes unterbrochenes Licht gezeigt wird.
  • Drei unterbrochene rote Lichter übereinander an einem Weichensignalmast im Nord-Ostsee-Kanal bedeuten: Ausfahren für alle Fahrzeuge verboten; du wartest die Aufhebung des Signals ab.
Die ergänzenden Vorschriften für das Durchfahren des Nord-Ostsee-Kanals findest du in der sowie in den Bekanntmachungen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt. Die Bekanntmachungen ergänzen die allgemeine Regel um die konkrete örtliche Durchführung.

Zusammenfassung

  • sind durchgehend begrenzte oder gekennzeichnete Wasserflächen; binnenwärts der Flussmündungen können auch nicht gekennzeichnete, für die durchgehende Schifffahrt bestimmte Wasserflächen dazugehören.
  • Außer in Wattgebieten ist die eines Fahrwassers im SBF-See-Kontext die Seite, die ein von See kommendes Schiff an hat; Binnen-Merkregeln wie Quelle zur Mündung lösen diese Frage nicht.
  • Wer in ein einläuft, es quert, darin dreht oder Anker- und Liegeplätze verlässt, muss die Vorfahrt der dem Fahrwasserverlauf folgenden Fahrzeuge beachten.
  • Segelfahrzeuge im , die nicht deutlich der Fahrwasserrichtung folgen, wenden untereinander die KVR an, solange sie vorfahrtberechtigte Fahrzeuge nicht gefährden oder behindern.
  • Außerhalb des Fahrwassers gelten die Regeln der KVR.
  • Ankern ist unter anderem im , an Engstellen, in unübersichtlichen Krümmungen, vor Hafeneinfahrten, und NOK-Zufahrten sowie 300 m vor und hinter Ankerverbotszeichen verboten.
  • Sportfahrzeuge dürfen in NOK- einfahren, wenn ein weißes unterbrochenes Licht gezeigt wird.
  • Drei unterbrochene rote Lichter übereinander am NOK-Weichensignalmast bedeuten, dass das Ausfahren für alle Fahrzeuge verboten ist und die Aufhebung des Signals abgewartet werden muss.
  • Regeln für das Durchfahren des Nord-Ostsee-Kanals stehen in ergänzenden Vorschriften der und in GDWS-Bekanntmachungen.

Lernkarten

0 von 4 Fragen gewusst

Gehe durch die Lernkarten und markiere ehrlich, was du schon konntest und was noch nicht saß.

Lektionsquiz

0 von 10 Fragen richtig

Beantworte echte Prüfungsfragen, die dieser Lektion zugeordnet sind.