Sportflächen richtig lesen
Wasserski, Wassermotorradfahren und Segelsurfen sind auf nicht überall frei erlaubt. Außerhalb des Fahrwassers sind sie erlaubt, wenn die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt sie nicht durch Bekanntmachung verboten hat.
Der Grund liegt in der Mischung aus Geschwindigkeit, Kurswechseln und anderen Verkehrsteilnehmern. Ein Wasserskiläufer hängt am Zugboot, ein Wassermotorrad beschleunigt schnell, und ein Segelsurfer reagiert stark auf Wind. Deshalb wird der Raum, in dem diese Nutzungen stattfinden dürfen, ausdrücklich begrenzt.
Im brauchst du eine ausdrückliche Freigabe. Diese Freigabe kann durch Bekanntmachung der GDWS oder durch blaue Tafeln mit weißem Symbol für Wasserskiläufer, Wassermotorrad oder Segelsurfer erfolgen.
Das ist der Hauptverkehrsraum. Dort reicht es nicht, dass die Sportart allgemein erlaubt wäre; du brauchst den bekanntgemachten oder ausgeschilderten Abschnitt. Außerhalb des Fahrwassers ist die Logik umgekehrt: erlaubt, solange keine GDWS-Bekanntmachung es verbietet.
