Wassersportflächen mit Badebetrieb

Du lernst, wo Wasserski, Wassermotorrad und Segelsurfen erlaubt sind, wer bei Annäherung ausweicht und welche Badebetriebszeichen die Geschwindigkeit oder Nutzung begrenzen.

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Sportflächen richtig lesen

Wasserski, Wassermotorradfahren und Segelsurfen sind auf nicht überall frei erlaubt. Außerhalb des Fahrwassers sind sie erlaubt, wenn die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt sie nicht durch Bekanntmachung verboten hat.
Der Grund liegt in der Mischung aus Geschwindigkeit, Kurswechseln und anderen Verkehrsteilnehmern. Ein Wasserskiläufer hängt am Zugboot, ein Wassermotorrad beschleunigt schnell, und ein Segelsurfer reagiert stark auf Wind. Deshalb wird der Raum, in dem diese Nutzungen stattfinden dürfen, ausdrücklich begrenzt.
Im brauchst du eine ausdrückliche Freigabe. Diese Freigabe kann durch Bekanntmachung der GDWS oder durch blaue Tafeln mit weißem Symbol für Wasserskiläufer, Wassermotorrad oder Segelsurfer erfolgen.
Das ist der Hauptverkehrsraum. Dort reicht es nicht, dass die Sportart allgemein erlaubt wäre; du brauchst den bekanntgemachten oder ausgeschilderten Abschnitt. Außerhalb des Fahrwassers ist die Logik umgekehrt: erlaubt, solange keine GDWS-Bekanntmachung es verbietet.

Annäherung an andere Fahrzeuge

Führer von Zugbooten der Wasserskiläufer, Wassermotorradfahrer und Segelsurfer müssen bei der Annäherung an andere Fahrzeuge ausweichen. Diese Sportarten sind schnell, wendig und oft schwer vorhersehbar; deshalb liegt die aktive Ausweichpflicht bei ihnen.
Für dich als heißt das: Wenn du einen Wasserskiläufer ziehst, planst du nicht nur dein Zugboot, sondern auch den Raum des Läufers am Seil mit. Beim Wassermotorrad und beim Segelsurfer zählt ebenfalls, dass andere Fahrzeuge nicht zu Ausweichmanövern gezwungen werden.
Ausweichen bedeutet mehr als knapp vorbeifahren. Du planst Kurs und Geschwindigkeit so, dass das andere Fahrzeug nicht überrascht wird und keine enge Begegnung entsteht.
Nicht nur langsamer
Die Regel lautet nicht bloß vorsichtig fahren, sondern ausweichen. Wenn eine Annäherung entsteht, musst du die Situation aktiv auflösen.

Badebetrieb schützt den Uferbereich

Bei Badebetrieb innerhalb 500 Metern vom Ufer höchstens 4,3 Knoten.
Bei erkennbarem Badebetrieb außerhalb des Fahrwassers gilt im Abstand von 500 m und weniger vom Ufer eine Höchstgeschwindigkeit von 4,3 Knoten. Das entspricht 8 km/h Fahrt durch das Wasser.

Erkennbarer Badebetrieb braucht kein perfektes Schild direkt neben dir. Wenn Menschen sichtbar baden, schwimmen oder sich im Wasser am Uferbereich aufhalten, musst du den Schutzbereich mitdenken. Innerhalb von 500 m und weniger vom Ufer wird und Geschwindigkeit zum Sicherheitsproblem.
Der Unterschied der Einheiten ist wichtig: Die Frage nach der Höchstgeschwindigkeit nennt 4,3 Knoten. Das Sichtzeichen beschreibt denselben Schutzbereich mit 8 km/h Fahrt durch das Wasser innerhalb von 500 m von der jeweiligen Uferlinie.
Ein anderes Schifffahrtszeichen sperrt wegen Badebetriebs für alle Maschinenfahrzeuge und Wassermotorräder. Dann geht es nicht um langsamer fahren, sondern um ein Nutzungsverbot für diese Fahrzeuge in dem gekennzeichneten Bereich.
Das ist der entscheidende Unterschied zwischen den beiden Badebetriebsregeln: Ein Zeichen begrenzt die Geschwindigkeit auf 8 km/h beziehungsweise 4,3 Knoten, das andere sperrt den Bereich für Maschinenfahrzeuge und Wassermotorräder vollständig.

Zusammenfassung

  • Wasserski, Wassermotorradfahren und Segelsurfen sind außerhalb des Fahrwassers erlaubt, wenn die GDWS sie dort nicht durch Bekanntmachung verboten hat.
  • Im sind Wasserski, Wassermotorradfahren und Segelsurfen nur auf durch GDWS bekanntgemachten oder durch blaue Tafeln mit weißem Symbol bezeichneten Abschnitten erlaubt.
  • Zugboote von Wasserskiläufern, Wassermotorradfahrer und Segelsurfer müssen bei Annäherung an andere Fahrzeuge ausweichen.
  • Bei erkennbarem Badebetrieb außerhalb des Fahrwassers darfst du im Abstand von 500 m und weniger vom Ufer höchstens 4,3 Knoten fahren.
  • Das Badebetriebs-Sichtzeichen mit 8 km/h bedeutet, dass innerhalb von 500 m von der jeweiligen Uferlinie 8 km/h Fahrt durch das Wasser nicht überschritten werden dürfen.
  • Das Sperrzeichen wegen Badebetriebs verbietet den Bereich für alle Maschinenfahrzeuge und Wassermotorräder.

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