Lichterpflicht, Tagzeichen und Fahrtlichtbilder

Du lernst, wann Lichter geführt werden, was sie über Richtung und Fahrzeugart zeigen und welche Lichtbilder für Maschinenfahrzeuge, Segelfahrzeuge und Schleppverbände entscheidend sind.

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Lichter zeigen Lage und Richtung

Fahrzeuglichter müssen von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und bei verminderter Sicht geführt oder gezeigt werden. Verminderte Sicht bedeutet, dass Nebel, Regen, Schneefall oder ähnliche Bedingungen das Erkennen anderer Fahrzeuge erschweren.
Sie zeigt und Lage eines Fahrzeugs an. Aus der Kombination von Seitenlichtern, , und Rundumlichtern erkennst du, ob ein Fahrzeug auf dich zukommt, von dir wegfährt, unter Maschine fährt oder besondere Einschränkungen hat.

Segelboot oder Maschinenfahrzeug

Ein Fahrzeug unter , das gleichzeitig mit Maschinenkraft fährt, gilt für die Lichterführung als . Es führt also die für ein vorgeschriebenen Lichter.
Am Tage zeigt ein solches Fahrzeug zusätzlich einen schwarzen Kegel mit der Spitze unten. Dieses Tagzeichen verhindert, dass andere es fälschlich als reines behandeln.
Ein unter 20 m Länge darf anstelle der Seitenlichter und des Hecklichts eine an oder nahe der Mastspitze führen. Diese Laterne bündelt rot, grün und weiß in einer Laterne hoch am Mast.
Im normalen vorgeschriebenen Lichtbild haben Segelfahrzeuge, Ruderboote und geschleppte Fahrzeuge gemeinsam: Seitenlichter rot und grün sowie ein weißes , aber kein . Die Ausnahme für kleine - oder Ruderfahrzeuge, die diese KVR-Lichter nicht führen können, ist das weiße Rundumlicht aus dem nächsten Abschnitt.

Kleine Fahrzeuge und Notstand

Ein Fahrzeug unter von weniger als 12 m Länge oder ein Fahrzeug unter Ruder muss auf der ein weißes Rundumlicht führen, wenn es die nach KVR vorgeschriebenen Lichter nicht führen kann.
Für ein von weniger als 7 m Länge ist die Regel strenger. Wenn es die nach KVR vorgeschriebenen Lichter nicht führen kann, darf es in der Zeit der Lichterführung auf nicht fahren, es sei denn, es liegt ein Notstand vor.

Maschinenfahrzeuge erkennen

Maschinenfahrzeuge unter und ab 50 m an Topplichtern unterscheiden.
Ein in Fahrt von weniger als 50 m Länge führt das Grundbild mit Seitenlichtern, und einem weißen . Ab 50 m Länge kommt ein zweites weißes hinzu.

Der Unterschied ist deshalb gut merkbar: Unter 50 m erkennst du ein , bei 50 m und mehr erkennst du zwei Topplichter. Beide Lichtbilder zeigen ein in Fahrt, aber die Länge entscheidet über die Anzahl der Topplichter.

Schleppverband erkennen

Schleppverband mit Schleppleine und 200-m-Grenze.
Geschleppte Fahrzeuge führen Seitenlichter rot und grün sowie ein weißes . Diese geschleppten Fahrzeuge zeigen damit ihre Lage, aber kein eigenes -Grundbild.

Beim Schleppverband ist die 200-m-Grenze ein Erkennungsmerkmal, weil lange Schleppzüge mehr Raum brauchen und schwerer einzuschätzen sind. Überschreitet der Schleppverband 200 m Länge, wird das am Tage besonders kenntlich gemacht: Jedes Fahrzeug des Schleppverbandes führt dann einen schwarzen Rhombus.
Für die Prüfung ist die klare Zuordnung entscheidend: Seitenlichter plus ohne gehören zum normalen Lichtbild von Segelfahrzeugen, Ruderbooten und geschleppten Fahrzeugen. Der schwarze Rhombus steht dagegen für einen Schleppverband von mehr als 200 m Länge.

Zusammenfassung

  • Fahrzeuglichter müssen von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und bei verminderter Sicht geführt oder gezeigt werden.
  • Die Lichterführung zeigt und Lage eines Fahrzeugs an.
  • Ein unter , das gleichzeitig mit Maschinenkraft fährt, führt die Lichter eines Maschinenfahrzeugs.
  • Ein unter , das als gilt, führt am Tage zusätzlich einen schwarzen Kegel mit der Spitze unten.
  • Ein von weniger als 20 m Länge darf statt Seitenlichtern und eine an oder nahe der Mastspitze führen.
  • Im normalen vorgeschriebenen Lichtbild führen Segelfahrzeuge, Ruderboote und geschleppte Fahrzeuge Seitenlichter rot und grün sowie ein weißes , aber kein .
  • Ein in Fahrt unter 50 m Länge führt ein weißes ; ein in Fahrt von 50 m und mehr führt zwei weiße Topplichter.
  • Ein Fahrzeug unter von weniger als 12 m Länge oder ein Ruderfahrzeug führt ein weißes Rundumlicht, wenn es die KVR-Lichter nicht führen kann.
  • Ein von weniger als 7 m Länge darf während der Lichterführungspflicht auf ohne vorgeschriebene KVR-Lichter nicht fahren, außer bei Notstand.
  • Wenn jedes Fahrzeug eines Schleppverbandes einen schwarzen Rhombus führt, handelt es sich um einen Schleppverband von mehr als 200 m Länge.

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